Insbesondere von der Erhöhung des Anteils der Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen auf einen Schlüssel von 1:20 werden die derzeit etwa 2000 Menschen in Ulm und dem Alb- Donau- Kreis profitieren, die sich derzeit in den stationären Einrichtungen finden. Neben dem Ausbau der Betreuungsleistungen, die bereits dem Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgreifen, werden wir spürbare Leistungsverbesserungen für kognitiv als auch körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige umsetzen.
Dazu gehören der Ausbau und die Flexibilisierung der Kurzeit- und Verhinderungspflege sowie der Tages- und Nachtpflege, die Dynamisierung der Pflegeleistungen oder der Ausbau von Zuschüssen für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Darüber hinaus wird der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auf seine Umsetzbarkeit hin erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Seine Einführung muss auf dieser Grundlage - wie im Koalitionsvertrag festgelegt - so schnell wie möglich erfolgen.
