SPD Kreisverband Alb-Donau

"Veto gegen rückwärtsgewandten EU-Haushalt auf Pump"

Veröffentlicht am 15.03.2013 in Pressemitteilungen

Peter SIMON, MdEP:
"Veto gegen rückwärtsgewandten EU-Haushalt auf Pump"
Europaparlament lehnt Entwurf der Staats- und Regierungschefs für
künftigen EU-Haushalt ab
Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg den auf dem letzten EU-Gipfel
im Februar vorgelegten Entwurf der Staats- und Regierungschefs für den EUHaushalt
von 2014-2020 mit großer Mehrheit abgelehnt. "Der Haushaltsentwurf der
Staats- und Regierungschefs ist in dieser Form inakzeptabel, da er die völlig
falschen Schwerpunkte setzt und zudem ein rechtswidriger Defizithaushalt mit
Ansage ist. Mit uns ist ein solcher rückwärtsgewandter EU-Haushalt auf Pump nicht
zu machen", stellt der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter
SIMON klar.
"Im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission haben die Staats- und
Regierungschefs den Rotstift vor allem in den Bereichen Forschung und
Entwicklung sowie bei der Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen
angesetzt, während direkte Agrarsubventionen nahezu unangetastet blieben.
Gerade Baden-Württemberg, das Innovationsregion Nummer Eins in Europa ist,
wäre bei einem so rückwärtsgewandten EU-Haushalt überproportional betroffen.
Hier muss nachgebessert werden", fordert das Mitglied des Wirtschafts- und
Währungsausschusses.
Ein klares Veto gab es seitens der Europaabgeordneten auch gegen den Vorschlag
der Staats- und Regierungschefs, die Europäische Union im Zeitraum 2014-2020
finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höhe von 960 Mrd. EUR eingehen zu
lassen, dafür aber nur 908 Mrd. EUR aus den nationalen Haushalten zur Verfügung
stellen zu wollen. "Allein in diesem Haushaltsjahr schieben wir wegen
vergleichbaren Tricksereien der Staats- und Regierungschefs in der Vergangenheit
ein Defizit von 16 Milliarden Euro vor uns her und jetzt sollen offenbar solche
Schuldenhaushalte zukünftig de facto institutionalisiert werden. Das ist
unverantwortlich und laut EU-Vertrag zudem verboten", unterstreicht Peter SIMON.
Hintergrund:
Bei der Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU wird zwischen
Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen unterschieden. Verpflichtungen
bezeichnen die mögliche Obergrenze der rechtlich verbindlichen Versprechungen der EU für die
gesamte Laufzeit des Finanzrahmens. Die Zahlungen hingegen sind die tatsächlich geleisteten
Ausgaben bzw. tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Der Europäische Rat legte
im Februar einen Entwurf für die Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens für den
Zeitraum 2014-2020 vor, der eine maximale Höhe an Verpflichtungen der EU von 960 Mrd.
EUR vorsieht, während die Zahlungen der Mitgliedsländer an die EU nur 908 Mrd. EUR
betragen sollen. Dies könnte zu einem Defizit von bis zu 52 Mrd. Euro führen.
Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +32 228 47558

Peter Simon, MdEP
12 G 146, 60, Rue Wiertz, B- 1047 Brüssel
Tel.: +32 2 28 47558, Fax: +32 2 28 49558, E-Mail: peter.simon@europarl.europa.eu

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